Diese aktuelle Definition von Jobcoaching entstand im Laufe des Forschungsprojekts JADE in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern/ innen und wurde am 09.04.2019 veröffentlicht.

Definition Jobcoaching AP¹

Jobcoaching in der Arbeitsplatzsicherung

  • ist ein definiertes Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit anerkannter Schwerbehinderung in einem Betrieb oder einer Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes.
  • findet im Wesentlichen im Betrieb am Arbeitsplatz der Person mit anerkannter Schwerbehinderung statt.
  • wird von betriebsexternen Fachkräften durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der Person mit anerkannter Schwerbehinderung einbinden.
  • hat das Ziel die betrieblich Beteiligten (Person mit anerkannter Schwerbehinderung, Führungskräfte und Kolleg*inn*en) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln.
  • initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse
    1. der Person mit anerkannter Schwerbehinderung zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an ihrem Arbeitsplatz.
    2. der Kolleg*inn*en, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation.
  • ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in der Regel mehreren Monaten.
  • kann innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch einzelstehend durchgeführt werden.

 

Fußnote

  1. Diese Definition ist in Zusammenarbeit mit dem “Forum Qualitätsnetzwerk Jobcoaching” der BAG UB entstanden, vgl. “Der Entwicklungsprozess der Definition Jobcoaching”. Zur Kennzeichnung von Jobcoaching in der hier definierten Fassung verwenden sowohl die BAG UB als auch das Forschungsprojekt JADE ein hochgestelltes AP (am Arbeitsplatz) als Namenszusatz.